Mietbedingungen
Abschluss des Vertrages, Vertragspartner
Das gebuchte Ferienhaus steht im Eigentum von Frau Kathrin Kusserow. Vertragspartner des Mieters ist allein Frau Kathrin Kusserow. Aus der Buchungsbestätigung ist der Name des Hauseigentümers ersichtlich.
Mit der Buchung gibt der Mieter ein Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages ab. Ein Vertrag kommt erst mit der Buchungsbestätigung als Annahme des Vertrages zustande.
Vermietung
Das gemietete Ferienhaus steht am vereinbarten Anreisetag ab 16 Uhr (oder nach Vereinbarung) zur Verfügung. Am Abreisetag ist das Haus bis spätestens 10 Uhr zu räumen.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bezieht sich die Buchung des Ferienhauses auf ein bestimmtes Haus.
Das Ferienhaus und Grundstück darf nur von den, auf dem Meldeschein, angegebenen Gästen bewohnt/genutzt werden.
Mietpreis und Zahlungsbedingungen
Alle vereinbarten Preise und Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in Euro inklusive der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Umsatzsteuern und Abgaben. Verbrauchskosten (Strom und Wasser) sind im Mietpreis enthalten. Hierfür gilt die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Preisliste.
Der Mieter ist verpflichtet, bei Bezug des Hauses eine Kaution von € 100,- zu leisten. Ändert sich zwischen Abschluss des Mietvertrages und dem Nutzungszeitraum die gesetzliche Umsatzsteuer, so erhöhen sich die Preise in gleichem Umfang.
Der Mieter ist verpflichtet, mit der Buchung eine Sicherheit in Höhe von 30% des vereinbarten Mietpreises zu leisten. Die restlichen 70% des Mietpreises sind spätentens 30 Tage vor Bezug des Ferienhauses zu zahlen. Erfolgt die Buchung weniger als 30 Tage vor Bezug, ist der gesamte Mietpreis sofort fällig. Erfolgen Zahlungen des Mieters nicht rechtzeitig und setzt der Vermieter erfolglos eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen, so ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ohne vorherige vollständige Bezahlung der Miete besteht kein Anspruch des Mieters auf Überlassung des Ferienhauses.
Kündigung (Stornierung)
Der Vermieter ist jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Kündigt (storniert) der Mieter den Vertrag, ohne dass Sie der Vermieter hierzu einen wichtigen Grund gegeben hat, so hat der Vermieter Anspruch auf die vereinbarte Vergütung wie folgt: Werden die vereinbarten Leistungen bis 30 Tage vor Mietbeginn gekündigt, ist der Vermieter berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von 10% der vereinbarten Miete zu verlangen. Im Fall von späteren Stornierungen/Kündigungen beträgt die Entschädigung:
- Kündigung bis 14 Tage vor dem geplanten Bezug: 25% der Vergütung.
- Kündigung bis 7 Werktage vor dem geplanten Bezug: 50% der Vergütung.
- Kündigung bis 3 Werktage vor dem geplanten Bezug: 75% der Vergütung.
- danach 100% der Vergütung.
Dem Mieter bleibt es jeweils unbenommen, nachzuweisen, dass ein geringer oder gar kein Schaden entstanden ist. Buchungsänderungen sind nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Voraussetzung ist jedoch, dass zuvor eine schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes unter Setzung einer angemessenen Frist erfolgt und die Frist fruchtlos verstrichen ist. Im Fall der Kündigung aus wichtigem Grund durch den Vermieter oder dessen Rücktritt aus vom Mieter zu vertretenden Gründen gilt die vorstehende Stornierungsregelung entsprechend. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Dem Mieter bleibt es nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Nimmt der Mieter die Leistungen nicht in Anspruch, bleibt er zur Entrichtung der gesamten Miete verpflichtet.
Höhere Gewalt
Kommt es zu Störungen im Geschäftsbetrieb aus Gründen, die nicht vom Vermieter zu vertreten sind, insbesondere Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhergesehenen, unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schweren Betriebsstörungen führen, durch die Vertragserfüllung für den Vermieter unmöglich wird, so sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Vermieter hat in diesem Fall Anspruch auf die anteilige Vergütung für den bis dahin verstrichenen Mietzeitraum. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.
Untervermietung, Abtretung
Ohne Zustimmung des Vermieters ist der Mieter zu einer Untervermietung oder Überlassung des gemieteten Hauses an Dritte nicht berechtigt. Eine Abtretung der Ansprüche des Mieters ist nur unter vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.
Verpflichtung des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, pfleglich mit den angemieteten Haus und dem darin enthaltenen Inventar umzugehen und Rücksicht auf die weiteren Besucher des Hauses zu nehmen. Er erkennt mit Abschluss des Vertrages die Hausordnung von KAMA Ferienhäuser an. Das Haus darf nur von der im Mietvertrag angegebenen Anzahl von Personen bewohnt werden. Eine Nutzung durch mehr als die vereinbarten Personen ist mit dem Vermieter abzustimmen. Während der gesamten Mietdauer muss eine Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, als verantwortliche Person vorhanden sein.
Haustiere nur nach Absprache mit der Vermieterin. Sie dürfen Ihren Vierbeiner mitbringen und er darf auch ins Haus. Aber nur auf die Fliesen- & PVC Böden Bereiche- Tiere dürfen nicht ins Wohnzimmer, Couch oder Betten.
Gewährleistung
Im Fall von Beanstandungen am Ferienhaus steht dem Mieter zunächst ausschließlich ein Anspruch auf Abhilfe zu. Scheitert diese oder ist sie für den Vermieter mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden, kann die Miete angemessen gemindert werden. Wird der Aufenthalt erheblich beeinträchtigt und behebt der Vermieter den Mangel nicht, ist der Mieter zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
Verjährung, Haftungsbeschränkung
Alle gegen den Mieter oder Vermieter gerichteten Ansprüche verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Haftung von des Vermieters ist auf den Betrag von [Haftpflichtsumme] begrenzt. Dies gilt nicht im Falle von vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.
Schlussbestimmungen
Abweichende Vertragsbedingungen des Mieters werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie vom Vermieter ausdrücklich anerkannt werden. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Vermieters ist nur mit unstrittigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Bad Saarow. Das Mietverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
KAMA Ferienhäuser
Die besonderen Ferienhäuser
Am Kleinen Glubigsee
in Wendisch-Rietz
Am kleinen Glubigsee 37
15864 Wendisch-Rietz
Geschäftsführer: Frau Kathrin Kusserow
Telefon: 03361-7350572 oder 0162-1305339
Email: kama.ferienhaeuser@gmail.com
Website: www.kama-ferienhaeuser.de
Bank: Sparkasse Oder-Spree
Handelskammer: Fürstenwalde
Steuernummer: 061/242/08171